I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Montagebedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für Verträge zwischen der JaRoMa GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Zienecke, Deulstraße 15 a, 12459 Berlin, Tel.: 030 /85618083, Fax: 030 / 31170869, E-Mail: info@jaroma-berlin.de (im Folgenden„JaRoMa“) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.
5. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gelten diese AGB für die gesamte Geschäftsverbindung, d. h. auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
6. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB.
II.Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand ist in der Regel die Lieferung und Montage von an die individuellen Wünsche des Kunden angepassten Produkten (Werkvertrag).
2. In Ausnahmefällen liefern wir auch einzelne Gegenstände ohne individuelle Anpassung (Kaufvertrag).
III.Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.
1. Ein Widerrufsrecht besteht auch für Verbraucher nicht in den Fällen des II.1. (Werkvertrag), wenn für die Montageprodukte eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist und diese eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1BGB).
2. In den Fällen des II.2. besteht für Verbraucher ein Widerrufsrecht (Kaufvertrag). Hierzu geben wir die folgenden Hinweise.
- Widerrufsbelehrung -
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (JaRoMa GmbH, Deulstraße15 a, 12459 Berlin, Tel.: 030 / 85618083, Fax: 030 / 31170869, E-Mail: info@jaroma-berlin.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen desWiderrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fallwerden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertragsunterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
- Muster-Widerrufsformular -
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
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(*) Unzutreffendes streichen.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
IV. Allgemeine Montagebedingungen
1. Vertragsschluss und Vertragssprache
1.1. Auf Anfrage des Kunden vereinbart JaRoMa, soweit nichts anderes bestimmt wurde, einen Besichtigungstermin beim Kunden vor Ort. Im Anschluss an diesen Terminerstellt JaRoMa, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein verbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde den in dem Angebot genannten Anzahlungsbetrag an JaRoMa zahlt oder sonst das Angebot in Textform annimmt.
1.2. Vertragssprache ist deutsch.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt, vor allem hat er die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Montage zu sorgen.
3. Fristen für die Ausführung der Montage
3.1. Die Angaben von JaRoMa über Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
3.2. In Fällen nicht voraussehbarer und von JaRoMa nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um dieseZeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
4. Abnahme
4.1. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
4.2. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
5. Preise undZahlungen
5.1. Die Preise für die Montage werden von JaRoMa bei Abgabe des Angebots verbindlich bestimmt. Im Preis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
5.2. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50% der Vergütung zur Zahlung fällig. Die Restsumme ist nach Abnahme sofort fällig.
6.Leistungsänderungen
6.1. Der Kunde kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.
6.2. JaRoMa wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist JaRoMa berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.
6.3. Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, kann JaRoMa nicht geltend machen.
6.4. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer Zusatzvereinbarung in Textform zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
7. Gewährleistung
JaRoMa haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Kunde hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zumachen. Schlägt diese fehl, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.
8. Haftung
JaRoMa haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
9. Kündigung
Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die JaRoMa zu vertreten hat.
Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, kann JaRoMa als pauschale Vergütung 15% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dieser pauschalierte Anspruch steht dem Unternehmen nicht zu, wenn der Kunde nachweist, dass der JaRoMa nach§ 648 BGB zustehende Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
10.1. Der Kunde kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
10.2. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
V.Schlussbestimmungen
1. Gegenüber Unternehmern wird der Sitz von JaRoMa als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag vereinbart.
2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008(„Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern JaRoMa ihre berufliche oder gewerblicheTätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einerWeise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird der übrige Vertrag davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, sich auf eine Bestimmung zu einigen, die rechtlich zulässig ist und dem Gewollten am nächsten kommt.
Stand der AGB: Juni 2024